CDU Stadtverband Bad Bergzabern
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Umlageerhöhung Schlag ins Gesicht der Ortsgemeinden und der Stadt – Bohrer bei Hallenbad gescheitert

Zur Kostenüberschreitung bei der Sanierung des Hallenbads Bad Bergzabern sowie der Umlageerhöhung der Verbandsgemeindeumlage um 4,5 Punkte möchte der CDU Stadtverband Bad Bergzabern folgendermaßen Stellung nehmen:

Für die CDU Bad Bergzabern ist es nicht nachvollziehbar, dass eine weitere Kostenüberschreitung von 450.000 EUR erst jetzt, knapp 11 Monate nach der Eröffnung des neuen Rebmeerbades auffällt. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde ist nicht nur Behördenleiter, sondern auch der zuständige Baudezernent dessen Aufgabe es ist, eine solche Kostenexplosion frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. „Verbandsbürgermeister Bohrer ist bei der Sanierung des Rebmeerbades gescheitert. Er allein ist hier verantwortlich. Dem Architekturbüro die Schuld in die Schuhe zu schieben ist sicherlich der einfachere aber absolut unangebrachte Weg aus der Situation heraus“, so Sebastian Kirchner, Vorsitzender des CDU Stadtverbands Bad Bergzabern.

 

Die Umlageerhöhung von 4,5 Punkten ist ein Schlag ins Gesicht der Ortsgemeinden und der Stadt. In allen Ortsgemeinden ist die Haushaltslage auch bedingt durch die Wirtschaftskrise und die sinkenden Steuereinnahmen sehr angespannt. Die politischen Verantwortlichen müssen  dringend Einsparpotentiale suchen, alle Ausgaben müssen nochmals auf den Prüfstand gestellt werden.


Hier ist unter anderem zu prüfen ob ein hauptamtlicher erster Beigeordneter auf Verbandsgemeindeebene weiterhin erforderlich ist. Der Einwand von Fritz Beck (Fraktionsvorsitzender der FWG) ist nicht korrekt,  denn der Wegfall der 50%-igen Finanzierung des Beigeordneten durch die Verbandsgemeindewerke ist nicht teurer als die Schaffung einer Werkleiterstelle.

Die Verbandsgemeindewerke verfügen zurzeit über zwei stellv. Werkleiter (getrennt nach den Aufgabengebieten Technik und Verwaltung). Einer der beiden stellvertretenden Werkleiter könnte zukünftig die Werkleitung übernehmen. Die anfallenden Kosten wären für den Steuerzahler und die Gemeinden deutlich geringer, als weiterhin einen hauptamtlichen ersten Beigeordneten zu beschäftigen oder einen eigenen Werkleiter zu ernennen.

Die SPD Landesregierung plant im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform die gesetzliche Regelung zur Hauptamtlichkeit zu ändern. Aus dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz ist folgendes zu entnehmen:

„Zukünftig sollen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden Beigeordnete in Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätig sein können.

Derzeit lässt die Gemeindeordnung zu, dass die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtliche Beigeordnete haben. Dies wird mit Blick auf den zwischenzeitlich veränderten Aufgabenstand und –umfang für nicht mehr gerechtfertigt gehalten.“

Mit der Pensionierung des aktuell hauptamtlichen ersten Beigeordneten Raimund Zimmermann und auch hinsichtlich der geplanten Gesetzesänderung, durch die bei einer Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern von aktuell 24.000 ein hauptamtlicher Beigeordneter nicht weiter vorgesehen ist, ist der richtige Zeitpunkt für den Ausstieg aus der Hauptamtlichkeit gekommen. Die Verbandsgemeinde Edenkoben ist diesen Weg bereits  gegangen.

Es ist schon interessant, dass sich die SPD-Mitglieder Hermann Bohrer, Marie Thérèse Müller, Christian Heft und Wilfried Türck in ihrer Funktion als Mitglieder des Kreistages Südliche Weinstraße, trotz steigender Aufgaben gegen die Einführung eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten aussprechen. Gleichzeitig machen sie sich für die Beibehaltung des hauptamtlichen ersten Beigeordneten in der Verbandsgemeinde stark, obwohl hier vor allem im Sozialbereich ein sinkender Aufgabenstand und –umfang, erkennbar ist.

„Werden hier etwa lediglich Koalitionsversprechen eingehalten? SPD und Grüne machen sich in diesem Punkt unglaubwürdig und sollten ihr Vorgehen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde und nicht zum Wohle von Parteiinteressen stark überdenken“, so Kirchner abschließend.